Umgang mit Asbest bei der Gebäudeschadensanierung
Bei der Sanierung von Brand- und Leitungswasserschäden ist der fachgerechte Umgang mit Asbest zu beachten.
Gemäß der zum 05.12.2024 in Kraft getretenen Neufassung der Gefahrstoffverordnung muss in Gebäuden mit Baubeginn vor dem 31.10.1993 mit dem Vorhandensein von asbesthaltigen Produkten gerechnet werden. Im Zweifel müssen hier Sanierungsmaßnahmen so durchgeführt werden, als ob Asbest vorhanden wäre.
Der unverbindliche Praxisleitfaden „Umgang mit Asbest bei der Gebäudesanierung“ (VdS 3155) enthält hierfür die wichtigsten Hinweise. Er ist gedacht als Orientierungshilfe für den fachgerechten Umgang mit Asbest für Schadenregulierer, Versicherungsnehmer, Beschäftigte von Immobiliengesellschaften und Hausverwaltungen, Sachverständige beziehungsweise Fachkundige sowie Verantwortliche der Sanierungsunternehmen.
Der Praxisleitfaden ergänzt die unverbindlichen „Richtlinien zur Brandschadensanierung“ (VdS 2357), „Richtlinien zur Leitungswasserschaden-Sanierung“ (VdS 3150) und „Richtlinien zur Schimmelpilzsanierung nach Leitungswasserschäden“ (VdS 3151) sowie das „Merkblatt Fäkalwasserschäden“ (VdS 3154).
Weitere Informationen und Einzelheiten zum Konsultationsverfahren finden Sie auf der Internetseite https://vds.de/de/richtlinien/entwuerfe-gdv.