Was macht einen guten Transitionsplan aus?
Die EU-Platform on Sustainable Finance stellt in einem Bericht Kernelemente für die Bewertung von Transitionsplänen vor. Gleichzeitig konsultiert der europäische Standardsetzer EFRAG eine Implementation Guideline zu Transitionsplänen.

Transitionspläne gelten als wichtige Instrumente, um die Finanzierung der Transformation hin zu einer nachhaltigen Wirtschaft sicherzustellen. Die Pläne sollen Aufschluss darüber geben, wie Unternehmen ihre Geschäftsmodelle umstellen, Chancen nutzen und Risiken managen. Das Besondere an Transitionsplänen ist, dass sie zukunftsgerichtet sind. Ob ein Unternehmen auch noch in fünf, zehn oder fünfzehn Jahren ein tragfähiges Geschäftsmodell hat, ist insbesondere für langfristig-orientierte Investoren, wie beispielsweise Versicherer, wichtig.
CSDDD und CSRD definieren gesetzliche Anforderungen
Die regulatorischen Anforderungen an Transitionspläne speisen sich aus der Corporate Sustainability Due Diligence Direcitive (CSDDD) und der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Die CSDDD definiert eine Pflicht zur Aufstellung von Transitionsplänen zur Eindämmung des Klimawandels. Die CSRD definiert keine (Sorgfalts-)Pflicht zur Erstellung eines Transitionsplans. Allerdings müssen CSRD-pflichtige Unternehmen Transitionspläne offenlegen, falls sie wesentlich sind und vorliegen. Wie offengelegt werden muss, regelt der europäische Berichtsstandards ESRS E1 Klima.
Erst vor kurzem hat die EU-Kommission in einem Omnibus-Gesetzespacket mit Blick auf Sorgfaltspflichten (CSDDD) und Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) Erleichterungen für Unternehmen vorgeschlagen. Demnach sollen Transitionspläne weiterhin Bestandteil beider Richtlinien bleiben.
Platform on Sustainable Finance legt Bericht vor
Am 23. Januar 2025 hat die EU-Platform on Sustainable Finance (PSF) einen Bericht zu den Kernelementen für die Bewertung von Transitionsplänen von Unternehmen der Realwirtschaft veröffentlicht. Die PSF ist ein wichtiges Beratungsgremium für die EU-Kommission und unterbreitet regelmäßig Vorschläge zur Verbesserung und Anwendung der Sustainable Finance Regulierungen. Der Bericht richtet sich an Finanzmarktteilnehmer und die EU-Kommission und beantwortet im Kern die Frage, was einen guten Transitionsplan ausmacht.
Mindestanforderungen für Transitionspläne
Der Bericht definiert zunächst mehrere Mindestanforderungen an Transitionspläne für Unternehmen der Realwirtschaft:
- Wissenschaftlich fundierte und zeitlich festgelegte Ziele: Einschließlich Angaben zu den Treibhausgasemissionen (Scope 1, 2 und 3) und deren Auswirkungen
- Maßnahmen zur Zielerreichung: Klare Strategien, um die gesetzten Klimaziele zu erreichen, einschließlich des möglichen Ausstiegs aus fossilen Brennstoffen
- Finanzplanung: Investitionen und Finanzierungsquellen, die den Plan unterstützen, sowie Angaben zu Investitionsausgaben im Bereich fossiler Brennstoffe
- Governance und Aufsicht: Transparente Offenlegung der Integration des Transitionsplans in die Unternehmensstrategie und Fortschrittskontrolle
Leitprinzipien und Prüffragen für die Bewertung von Transitionsplänen
Im nächsten Schritt hebt der Bericht drei wesentliche Leitprinzipien hervor, die Finanzmarktteilnehmer bei der Prüfung von Transitionsplänen berücksichtigen sollten:
- Ambitionsniveau, ökologische und soziale Integrität: Der Transitionsplan sollte ambitionierte, wissenschaftlich fundierte Ziele enthalten und sicherstellen, dass er keine erheblichen negativen Auswirkungen auf andere Umwelt- oder Sozialaspekte hat (do no significant harm = DNSH).
- Konsistenz und Machbarkeit: Die geplanten Maßnahmen und Reduktionsziele sollten realistisch, kohärent und sektorspezifisch angepasst sein.
- Transparenz und Vollständigkeit: Unternehmen müssen ihre Transitionspläne klar dokumentieren und kommunizieren, um die Nachvollziehbarkeit und Glaubwürdigkeit sicherzustellen.
Für eine tiefergehende Bewertung von Transitionsplänen sollten Finanzmarktteilnehmer folgende, weiterführenden Fragen stellen:
- Wie konsistent ist das Szenario des Unternehmens mit den Pariser Klimazielen?
- Werden jährliche Reduktionsziele mit einem Treibhausgasbudget ergänzt?
- Sind die zugrundeliegenden Annahmen des Plans klar und sektorspezifisch?
- Sind die Maßnahmen und Ziele umsetzbar?
PSF empfiehlt einheitliche Vorlage für Transitionspläne
Zusätzlich werden Scope 3-Emissionen, die Einhaltung des DNSH-Prinzips und die Rolle von Carbon Removals als weitere wichtige Aspekte genannt. Auch die Prüfung von Dekarbonisierungsstrategien und Investitionsausgaben thematisiert der Bericht detailliert. Richtung EU-Kommission gibt die PSF neun konkrete Vorschläge zur Weiterentwicklung der Bewertung und Umsetzung von Transitionsplänen. Dazu zählen beispielsweise die Entwicklung einer einheitlichen Vorlage für Transitionspläne oder die Erstellung einer Checkliste für Finanzmarktteilnehmer zur Bewertung von Transitionsplänen.
Zurzeit arbeitet auch das Beratungsgremium EFRAG an einer Implementation Guideline zu Transitionsplänen. Der Leitfaden zielt darauf ab Unternehmen bei der Aufstellung und Offenlegung von Transitionsplänen zu unterstützten und soll im März öffentlich konsultiert werden.