Unsere politischen Positionen zu Rente & Vorsorge
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Betriebsrente
Die betriebliche Altersversorgung (bAV) braucht Impulse. Zuletzt hatte 2018 das Betriebsrentenstärkungsgesetz Bewegung gebracht, unter anderem die neue Förderung für Geringverdiener.
Die beteiligten Stakeholder haben die bestehenden Herausforderungen bereits in der abgelaufenen Legislatur eingehend erörtert. Einigkeit bestand darin, die Verbreitung insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zu erhöhen. Zudem stehen weiterhing Menschen mit geringen Einkommen im Fokus.
Für eine umfassende und nachhaltige Stärkung der bAV gilt es, sämtliche Durchführungswege und Modelle in den Blick zu nehmen. Mehr Handlungsspielräume auf betrieblicher Ebene erleichtern die bAV-Umsetzung. Wenn in Betrieben eine automatischen Entgeltumwandlung mit Opting-out auch ohne tarifvertragliche Regelung vereinbart werden könnte, könnten Arbeitgeber die komplette Belegschaft in die bAV einbeziehen – und damit für die gewünschten „Nudging“-Effekte bei der Betriebsrente sorgen.
Eine wichtige Stellschraube zur Stärkung der bAV wäre der Ausbau der Geringverdienerförderung (§ 100 EStG). Dazu sollten die Verdienstgrenzen mit der allgemeinen Einkommensentwicklung dynamisiert werden. Bei insgesamt steigenden Löhnen und Gehältern würde so niemand aus der Förderung herausfallen, der diese unverändert benötigt. Um dabei eine sukzessiv nachlassende Förderintensität zu vermeiden, sollte auch der Förderbetrag entsprechend steigen.
Darüber hinaus ist eine Flexibilisierung der Garantieanforderungen erforderlich: Bei der Zusageart „Beitragszusage mit Mindestleistung“ sollte es mehr Freiheiten in der Kapitalanlage geben, um mehr Renditepotenziale zu heben. Dies gilt unverändert, auch wenn der Höchstrechnungszins Anfang 2025 erfreulicherweise wieder auf 1,0 Prozent erhöht wurde.
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Private Altersvorsorge
Auf die neue Bundesregierung wartet eine langjährige, dringliche Aufgabe: Die geförderte private Altersvorsorge (pAV) muss attraktiv und fit für die kommenden Jahre werden. Aktuell verliert sie an Gewicht, wie der Alterssicherungsbericht der Bundesregierung zeigt. Alle Indikatoren der Riester-Rente weisen nach unten – sei es die Zahl der geförderten Personen, das Fördervolumen und der Vertragsbestand. Aktuell sorgen nur noch rund 26 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten aktiv auf diese Weise vor. Der Alterssicherungsbericht belegt aber auch, dass die pAV noch immer eine wichtige Ergänzungsfunktion erfüllt. Vor allem diejenigen Menschen profitieren von der starken Förderintensität der Zulagen, die geringe Einkommen beziehen, nicht in Vollzeit arbeiten oder Kinder erziehen.
Für die Versicherungswirtschaft gehören folgende Punkte zu einer pAV-Reform:
- Beitragsgarantien lockern: Als Lehre aus der Niedrigzinsphase sollte die hundertprozentige Beitragsgarantie flexibilisiert werden und so eine neue Balance aus Sicherheit und Rendite schaffen. Höhere Erträge zu ermöglichen ist für eine gute Absicherung im Alter genauso erforderlich wie hinreichende Mindestgarantien.
- Lebenslange Leistung: Am Prinzip der Rente darf bei der Reform der geförderten privaten Altersvorsorge nicht gerüttelt werden. Als Ergänzung zur gesetzlichen Rente dient sie dazu, die notwendigen regelmäßigen Ausgaben zum Beispiel für Miete, Nahrung oder Kleidung zu decken –und zwar ein Leben lang, unabhängig von der eigenen Lebenserwartung. Mit neuen kapitalmarktorientierten Renten, bei denen ein Teil des angesparten Kapitals chancenreicher angelegt wird, könnten auch Rentnerinnen und Rentner von höheren Erträgen profitieren.
- Förderung vereinfachen: Die eingezahlten Beiträge sollten proportional gefördert werden. Damit wird das Fördersystem einfacher und verständlicher. Dies kann dabei helfen, die Komplexität zu verringern und damit Kosten zu senken. Die Förderung auf Selbstständige zu erweitern, ist bei flexibleren Arbeitsmärkten und diverseren Berufsbiografien überfällig. Ganz wichtig: Der über 20 Jahre alte Höchstbetrag für die Förderung muss zeitgemäß angehoben und an die Entwicklung der Arbeitseinkommen gekoppelt werden.
- Digitalisierung nutzen: Die Chancen der Digitalisierung von Prozessen sollten noch konsequenter genutzt werden. Dies betrifft den kompletten Lebenszyklus der Altersvorsorge vom Abschluss über den Ansparprozess und über die gesamte Rentenphase hinweg.
Dieses Maßnahmenbündel kann der privaten Altersvorsorge neuen Schub geben – für eine bessere Versorgung im Alter.
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Absicherung Selbstständiger
Die bessere Absicherung der Selbstständigen gegen das Risiko der Altersarmut steht seit langem auf der Agenda der Rentenpolitik – keine leichte Aufgabe, weil diese Gruppe sehr heterogen ist. Nun zeichnet sich eine Versicherungspflicht auch für Selbständige ab.
Ein Teil der Selbstständigen ist bereits heute in unterschiedlichen Pflichtsystemen gesichert. Ein weiterer Teil sorgt von sich aus und selbstbestimmt für das Alter vor, etwa über private Rentenversicherungen oder die Basisrente, von der mittlerweile bereits 2,8 Millionen Verträge bestehen. Schließlich gibt es auch Selbständige, die nicht oder nur unzureichend vorsorgen, darunter viele, denen es schwerfällt, ausreichende Mittel aufzubringen. Das gilt gerade in der Gründungs- und Aufbauphase.
Für die Akzeptanz der künftigen Sicherungspflicht sind Vertrauensschutz, Übergangsregeln und Wahlmöglichkeiten für die Betroffenen sehr wichtig. Eine starre Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung würde dem nicht gerecht. Es muss die Wahlfreiheit geben, sich alternativ auch dauerhaft mit einer privatwirtschaftlichen Altersvorsoge abzusichern. Das muss Teil jeder Reform sein. Ein einfaches und unbürokratisches Opt-out ist entscheidend, damit aus der sozialpolitisch gut gemeinten Vorsorgepflicht keine Einheitsabsicherung wird.
Versicherer bieten dafür die passenden Produkte. Die Basisrente erfüllt schon heute alle wesentlichen Anforderungen an eine gute Absicherung: Sie wurde für die Zielgruppe der Selbstständigen entwickelt, ist der gesetzlichen Rente steuerlich gleichgestellt, beim Bezug von Bürgergeld gesichert, unterliegt dem Pfändungsschutz in der Ansparphase und bietet darüber hinaus ein lebenslanges Alterseinkommen.