Überschussbeteiligung
Lebensversicherer beteiligen ihre Kunden an den Überschüssen, die sie erwirtschaften. Die Überschussbeteiligung besteht aus
- der laufenden Überschussbeteiligung,
- dem Schlussüberschuss und
- der Beteiligung an Bewertungsreserven.
Für die Überschussbeteiligung gibt es gesetzliche Vorgaben. Die staatliche Aufsicht kontrolliert deren Einhaltung.
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